Während 10 Tagen nach der Geburt dürfen Sie, nach KVG, Nachsorgebetreuungen durch eine Hebamme beanspruchen. Dies ist insbesondere dann notwendig, wenn Sie eine Hausgeburt oder eine ambulante Geburt in einem Spital oder Geburtshaus planen. Nach einer Geburt und einem regulären, unkomplizierten Wochenbettaufenthalt von ca.4-7 Tagen, ist es hingegen nicht immer zwingend notwendig, diese Dienstleistung umfänglich auszuschöpfen. Es kann aber auch vorkommen, dass eine Nachsorge über den 10.Wochenbetttag hinaus, notwendig erscheint. Auf schriftliche Verordnung Ihrer Ärztin/Ihres Arztes ist dies ohne Probleme möglich.

Ich begleite Sie, auch wenn Sie das Spital nicht mit ihrem Baby gemeinsam verlassen konnten.
 
 
Die Nachsorge umfasst:
  • Rückbildungs- und Heilungskontrollen bei der Mutter
  • Beratungen zum Stillen und der Ernährung des Neugeborenen
  • Entfernen von Nahtmaterial (Fäden, Klammern, Bostich und mit Verordnung Ihrer Ärztin/ Ihres Arztes Blutentnahmen (z.B. Hb,Ak,...etc) , Verabreichung von Injektionen (z.B.Rhesusprophylaxe, Rötelnimpfung,...etc)
  • Gewichtkontrolle bei dem Neugeborenen
  • Blutentnahmen vom Neugeborenen (z.B. Bilirubin)
  • Allgemeine Kontrollen und Beratungen zur Gesundheit des Babys (Pflege, Ernährung, Umgang,…)
  • Kontrollen und Untersuchungen auf Verordnung Ihrer Ärztin/ Ihres Arztes
Bitte melden Sie sich möglichst frühzeitig für eine Wochenbettnachsorge bei mir an.
Empfehlenswert ist es ca.in der 36.Schwangerschaftswoche Kontakt aufzunehmen.
Spätestens aber 1 Tag bevor Sie das Spital verlassen.
Bei Haus- und ambulanten Geburten ist es sehr ratsam, dass wir uns vorgängig persönlich kennen lernen. Dazu melden Sie sich bitte für ein Vorgespräch an, sobald Sie sich für diese Variante der Geburt entschieden haben.


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